Deutsche Schule Mailand - Scuola Germanica di Milano
dsm iscrizione informazioni

Wie erfolgt die Einschreibung – die einzelnen Schritte

Die Deutsche Schule Mailand steht deutschen, österreichischen und italienischen Schülerinnen und Schülern offen sowie im Rahmen ihrer Möglichkeiten Schülerinnen und Schülern anderer Nationalität.

Die Einschreibung ist mit einem persönlichen Gespräch mit der jeweiligen Schulabteilungsleitung verbunden.

Formulare

Die Formulare, die für die Einschreibung erforderlich sind, erhalten Sie über das Schulsekretariat Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für die Einschreibung sind folgende Unterlagen des/r Schülers/in erforderlich:

  • Zeugnisse (beim Übergang aus einer anderen Schule)
  • Geburtsschein oder entsprechendes Personaldokument
  • Familienstandbescheinigung
  • Impfscheine
  • Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger
  • 2 Passbilder für den Schülerausweis
  • italienische Steuernummer (d.h. Codice fiscale) für die Einschreibung in den DHSV - Deutschen Hilfs- und Schulverein, dessen Mitglieder alle Schülerinnen und Schüler mit der Aufnahme in die Deutsche Schule Mailand werden
  • italienische Steuernummer (d.h. Codice Fiscale) der Eltern.

MITGLIEDSBEITRAG

Der Mitgliedsbeitrag für den Schulbesuch ist für alle Schülerinnen und Schüler gleich, vom Kindergarten bis zum Gymnasium.

Für das Schuljahr 2023/2024 beträgt der Mitgliedsbeitrag für den Schulbesuch der Deutschen Schule Mailand 7.080,00 Euro.

Bei der Einschreibung sind folgende Zahlungen per Banküberweisung zu leisten:

  • eine einmalige Einschreibegebühr von Euro 700,00
  • der Migliedsbeitrag kann in drei Raten jeweils zum 09.10.2023, zum 08.01.2024 und zum 29.04.2024 bezahlt werden.
  • eine Anzahlung von Euro 708,00 auf den Mitgliedsbeitrag für das Schuljahr 2023/2024 ist am 31.03.2024 fällig.

STEUERLICHE ABSETZBARKEIT

Um die für den Schulbesuch geleisteten Beträge gegebenenfalls steuerlich absetzen zu können, ist es erforderlich, die entsprechenden Nachweise über die Zahlungen für den Mitgliedsbeitrag, die im Laufe des jeweiligen Kalenderjahrs geleistet wurden, aufzubewahren. Die Verantwortung für die Aufbewahrung der Nachweise und Belege obliegt dem Steuerzahler.

Die Kosten für die Schulkantine bzw. Mensa können mittels der jeweiligen Quittung und/oder des Überweisungsbelegs nachgewiesen werden, sofern der Verwendungszweck ausdrücklich folgende Angaben enthält: Mensa/Kantine, Namen der Schule, Namen und Familiennamen des Schülers.

Hier geht es zur Gebührenordnung des DHSV

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