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Die Gestaltung des Schullebens und des Unterrichts folgt Richtlinien und Ordnungen, die entweder von den fördernden Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Italien vorgegeben sind oder von den Gremien des Schulträgers und der Schulgemeinde erarbeitet und in Kraft gesetzt wurden.
Die Leitziele der Schule beschreiben, welche Bildungs- und Erziehungsziele die Deutsche Schule Mailand anstrebt; sie sind Ausdruck des Konsenses, der die Mitglieder der Schulgemeinde eint.
Eltern und Schule gehen eine Erziehungspartnerschaft ein, deren Grundlage der Artikel 6 (2) des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland („Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. [...]") und der Artikel 30, Satz 1 der Verfassung der Republik Italien („È dovere e diritto dei genitori mantenere, istruire ed educare i figli [...]") bilden.
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