Aufnahme von Gastschülern
Gastschüler aus anderen Schulen, die vorrübergehend bei Familien von DSM- Schülern wohnen, dürfen den normalen Unterricht der DSM besuchen. Im Folgenden finden Sie die notwendigen Informationen.
- Die Gastgeber-/ oder Gasteltern melden den gewünschten Besuch rechtzeitig vorher im Sekretariat mit nachstehendem Formular an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
- Das Sekretariat informiert die betroffenen Klassenlehrer über den Besuchswunsch.
- Die Klassenlehrer:
- beurteilen die Situation und entscheiden nach eingehender Beratung über den Antrag,
- informieren die Abteilungsleiter / Koordinatoren und das Sekretariat über die Entscheidung,
- informieren bei Zusage die Fachlehrer mit einem Eintrag im Klassenbuch.
- Das Sekretariat informiert die Eltern über die Entscheidung.
- Die Eltern bezahlen vor dem Besuch die Gastschülerversicherung - derzeit 1,- Euro - in der Verwaltung.
Grundsätze
- Bitte begründen Sie die Besuchswünsche.
- Über jeden Besuchswunsch wird im Einzelfall entschieden. Zeitliche Beschränkungen müssen eingehalten werden. Ein Recht auf einen Besuch an der DSM besteht nicht.
- Zustimmen können wir nur, wenn der reguläre Schulbetrieb dies zulässt und keine zusätzlichen Belastungen entstehen.
- Bei Störungen kann der weitere Besuch untersagt werden.