Deutsche Schule Mailand - Scuola Germanica di Milano

Oft gestellte Fragen

Kann man vom Gymnasium der DSM an ein Gymnasium in Deutschland übergehen?

Ein Versetzungszeugnis der DSM wird von Gymnasien im deutschsprachigen Raum oder anderen deutschen Auslandsschulen problemlos anerkannt. Im Einzelnen gestaltet sich der Übergang einfacher, wenn die zukünftige Schule der DSM z.B. im Hinblick auf die Fremdsprachenfolge oder die Dauer des Gymnasiums (8- oder 9-jährig) ähnelt.

Ist der Religionsunterricht Pflicht?

Nein, Eltern, die ihre Kinder vom Religionsunterricht befreien möchten, können einen entsprechenden Antrag stellen. Es kann jedoch vorkommen, dass Schüler der Klassen 5-8 aus Aufsichtsgründen im Klassenraum bleiben müssen. Religion wird nach einem ökumenischen Ansatz unterrichtet.

Die Fächer Religion (auf Deutsch), Ethik (auf Deutsch) und Philosophie (auf Italienisch) sind ab der 9.Klasse Wahlpflichtfächer, unter denen die Schülerinnen und Schüler eines auswählen müssen.

Hier gibt es Infos zum Religionsunterricht an der DSM.

Ist während des Gymnasiums ein Auslandsaufenthalt möglich?

Ja, ein Auslandsaufenthalt ist möglich und wird von der DSM auch unterstützt.
Hier geht es zu Infos zum Thema Auslandsaufenthalt.

Gibt es an der DSM Angebote zur Studien- und Berufsberatung?

Jedes Jahr findet an der DSM eine Studien- und Berufsberatungswoche für Schülerinnen und Schüler der Klassen 11 und 12 statt, die die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung –ZAV organisiert und durchführt. Das Angebot umfasst sowohl Workshops als auch Einzelberatungen.

Hier geht es zu den Infos zum Thema Studien- und Berufsberatung.

 

Allgemeine infos

Was ist der Deutsche Hilfs- und Schulverein Mailand?

Der Deutsche Hilfs- und Schulverein Mailand (DHSV) ist der Trägerverein der Deutschen Schule Mailand.

Mit ihrer Aufnahme an die Deutsche Schule Mailand werden alle Schülerinnen und Schüler Mitglieder dieses Vereins. Eine Einschreibung der Eltern ist daher nicht notwendig.

Neben den Schülermitgliedern gibt es die Kategorie der Gründungsmitglieder, der ordentlichen Mitglieder und der Ehrenmitglieder.

Als ordentliche Mitglieder können physische Personen aufgenommen werden, die eine gute Kenntnis der deutschen Sprache und Kultur besitzen und beweisen, sich aktiv für die Zwecke des Vereins einsetzen zu wollen.

Mein Kind ist krank. Was tun?

Ist ein Schüler durch Krankheit oder andere Gründe verhindert, am Unterricht oder an sonstigen für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen teilzunehmen, so setzen die Eltern die Schule unverzüglich davon in Kenntnis.

Mein Kind ist wieder gesund. Was tun?

Bei seiner Rückkehr in die Schule legt der Schüler eine schriftliche Mitteilung der Eltern vor (Formular auf der Homepage), aus der Grund und Dauer des Fehlens ersichtlich sind, sowie ein ärztliches Attest, sofern es erforderlich ist. Auskunft über die Notwendigkeit eines Attests erhalten Sie über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder +39 02 659 761 4.

Wann/wie kann ich mein Kind vom Unterricht befreien lassen?

Beurlaubung vom Unterricht und von anderen schulischen Veranstaltungen:

  • Beurlaubungen für einzelne Unterrichtsstunden gewährt der jeweilige Fachlehrer. Bis zu zwei Unterrichtstagen beurlaubt der Klassenlehrer bzw. der Tutor. In allen anderen Fällen entscheidet der Schulleiter.
  • Beurlaubungen für längere Zeit und insbesondere in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ferien sind nur in Ausnahmefällen aufgrund eines besonders begründeten Antrags möglich, über den der Schulleiter entscheidet.

Die Eltern übernehmen die Verantwortung für einen eventuellen, durch die Beurlaubung bedingten Rückgang der Leistungen.

Wird ein Schüler durch unvorhergesehene Umstände an der rechtzeitigen Rückkehr aus den Ferien gehindert, so ist dies unverzüglich dem Schulleiter mitzuteilen.

Ist mein Kind in der Schule versichert?

Ja.

Ist mein Kind auf dem Schulweg versichert?

Ja.

Wann können Eltern in die Schule kommen?

Der Aufenthalt von Eltern und der von diesen ausdrücklich beauftragten Personen im Schulgebäude ist gestattet, um Kindergartenkinder und Schüler der 1. Jahrgangsstufe in den ersten Orientierungswochen des Schuljahres in ihre Gruppen- bzw. Klassenräume zu begleiten und abzuholen.

In allen anderen Fällen ist für das Betreten des Schulgebäudes ein berechtigtes Interesse notwendig. Hierzu zählen zum Beispiel Termine mit der Schul- und Kindergartenleitung, der Besuch schulischer Veranstaltungen, der Bibliothek, der Sprechstunde von Lehrern und das Aufsuchen des Sekretariats oder Verwaltung während der Öffnungszeiten oder das Abholen der Kinder aus der Warteklasse durch den Erziehungsberechtigten bzw. einen von diesen Ermächtigten.

Wie können Eltern Lehrer kontaktieren?

Übers Diario , per Mail an die Schuladresse des Lehrers oder über das Sekretariat.

Was mache ich, wenn ich eine Beschwerde habe?

Beschwerde zuerst über den Fachlehrer, dann Klassenlehrer, dann im Gymnasium Mittelstufen- bzw. Oberstufenkoordinator und schlussendlich Schulleitung.

Was ist ein Elternsprecher?

Ein Elternsprecher – oder Elternvertreter - vertritt die Eltern einer Klasse und wird von ihnen gewählt.

Was ist die Schulpflegschaft?

Die Schulpflegschaft besteht aus allen Elternvertretern der gesamte Schule.

Wie kann ich mich als Elternteil an der Schule engagieren?

Als Elternvertreter, Elternpflegschaft, in der Lesestube, in der Warteklasse und anderen Arbeitsgruppen.

Wer kann sich an der DSM anmelden?

An der DSM können alle Schüler einen Antrag auf Aufnahme stellen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Für die Anmeldung ab Klasse 1 der Grundschule sind entsprechende Deutschkenntnisse erforderlich.  

Gibt es einen Aufnahmetest?

Für Schülerinnen und Schüler, die aus den deutschen oder österreichischen Schulsystem übergehen, ist in der Regel kein Aufnahmetest vorgesehen, sondern ein Aufnahmegespräch, in dem unter anderem auch Aspekte wie die Sequenz der erlernten Fremdsprachen geklärt werden.

Für alle anderen Schülerinnen und Schüler ist ein Aufnahmetest vorgesehen, der auf die jeweilige Klassenstufe zugeschnitten ist.

Ausführliche Auskunft erhalten Sie über das Sekretariat, Frau Bernegger
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